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Umgestaltung der Gesellschaften

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Die Umgestaltung der juristischen Personen hat eine Reihe von Vorteilen. Erstens lässt das die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäfts auf Kosten der Konzentration finanzieller und Verwaltungsressourcen, Ausschließung der Doppelstruktureinheiten erhöhen, und als Folge dafür die Senkung der Kosten, die Erhöhung der Steuerbarkeit usw. Zweitens ist es für eine größere Gesellschaft leichter, Kredite von den Banken auf günstigeren Bedingungen im Vergleich zu einem Mittelständer zu erhalten. Außerdem kann das Geschäftswachstum, das aus einigen selbständigen Unternehmen besteht, zum Verlust der Kontrolle über ihre Tätigkeit sowie zur Komplizierung des Dokumentendurchlaufs und dem beträchtlichen Erhöhen der Kosten auf die Unterhaltung der Verwaltungssystems führen.

Die Umgestaltung der Gesellschaft kann in folgenden Formen durchgeführt werden:

  1. Anknüpfung – in diesem Fall wird die Tätigkeit der anzuknüpfenden juristischen Person eingestellt. Dabei wird keine neue juristische Person geschaffen.
  2. Fusion – dabei passiert die Bildung einer oder mehrerer juristischen Personen mit Aufgabe der Tätigkeit aller früherer bestehenden Personen
  3. Umbildung – die Änderung der Organisations- und Rechtsform der juristischen Person.
  4. Verteilung - die Aufgabe der Tätigkeit der juristischen Person, bei welchem ein oder mehrerer Unternehmen gegründet werden.
  5. Aussonderung - die Schaffung einer oder mehrerer juristischen Personen ohne Aufgabe der Tätсоздание von der zu reorganisierten juristischen Person.

Schritte bei der Umgestaltung:

  1. Die Durchführung einer gemeinsamen Versammlung und die Beratung nach allen entstandenen Fragen nach der Umgestaltung;
  2. Die Benachrichtigung der Gläubiger, darunter auch der Steueraufsicht, über die bevorstehende Umgestaltung,
  3. Anfertigung und Bewilligung der Abschichtungsbilanz oder des Übergabeprotokolls;
  4. Die Registrierung der Umgestaltung des Unternehmens.

Wir erweisen die juristische Begleitung der Geschäfte zur Veräußerung/Erwerb der Aktien (Anteile):

Juristische Beratungen in Fragen nach Operationen mit Aktien (Platzierung, Erwerb, Verkauf);
Entwicklung der Veranstaltungen in Fragen nach Erhöhung oder Verringerung des Stammkapitals, der Eintragung der Anlagen in das Stammkapital;
Juristische Begleitung der Operationen mit Anteilen (Übergang des Teilnehmeranteiles zu anderen Teilnehmern oder dritten Personen, die Kaution des Anteiles, Behandlung der Beitreibung auf den Anteil);
die Prüfung des Registers der Aktionäre, ob die Dokumente und Angaben der bestehenden Gesetzgebung entsprechen;
Anfechtung der Registratorhandlungen.

Vor dem Anfang der Umgestaltung der Gesellschaft ist es erforderlich, die unterschiedlichen Rechts-, Organisations- und Steuerfragen zu lösen. So ist es sehr wichtig das Datum der Reorganisation richtig zu wählen, die Berechnungen während der Reorganisation sorgfältig zu befolgen, sich zur Steuerkontrolle vorzubereiten. Außerdem muss man die Rechtsverletzungen wissen, nach welchen die Umgestaltung als ungültig anerkannt werden kann. Mit unserer Gesellschaft können Sie die Umgestaltung ihres Geschäfts im Laufe der vernünftigen Zeitspanne und ohne zusätzliche Ausgaben durchführen.

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