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Nominaldienste
Nominalaktionäre und Direktoren (Nominee Shareholders and Nominee Directors) .
Die Nutzung der Nominalaktionäre und Nominaldirektoren hat vorerst für die Gesellschaften einen Sinn, die in Staaten registriert sind, in welchen Namen, Adressen und die Staatsbürgerschaft der Inhaber und Direktoren ins Staatsregister eingetragen werden, und insbesondere wenn diese Angaben allgemein zugänglich sind (in Internet auf offiziellen Regierungsseiten oder werden in speziellen Schriften veröffentlicht werden - Public File).
In der internationalen Praxis ist die Besitzart oder die Verwaltungsart verbreitet, bei welchem die Inhaber nicht unter Ihrem Namen sowohl als Inhaber als auch als Direktor auftreten. Dafür werden die Aktien bei der Registrierung der Gesellschaft zunutzen der Nominalaktionäre ausgefüllt, das Recht auf die Firmenverwaltung erhalten die Nominaldirektoren, und dementsprechend werden in allen offiziellen Dokumenten und Registern Namen und Adressen der Nominalaktionäre und -direktoren eingetragen.
Die internationale Praxis gewährleistet mit Garantie den Rechtsschutz der urschriftlichen (begünstigten) Aktionäre der Gesellschaft (Beneficial Owner). Zur gleichen Zeit wird mit der Ausfüllung der Dokumente auf den Namen der Nominalaktionäre die «Declaration of Trust» ausgefüllt, die zur Bestätigung und zur gleichen Zeit zum Beweis dafür dient, wer ist der echte Aktieninhaber der Gesellschaft. Dieses Dokument sieht auch die Verantwortung der Nominalaktionäre vor dem Gericht im Falle der Überhöhung ihrer Befugnisse. Das Recht der Nominaldirektoren und Ihre Verantwortung vor begünstigten Inhabern werden durch die beiderseitige Unterzeichnung des Vertrages über Nominaldienste geregelt, in welchem alle Pflichte, darunter auch die Verantwortung für die unredliche Erfüllung der von den begünstigten Inhabern gestellten Anforderungen, ausführlich zusammengestellt und aufgezählt sind.
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